Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium
Allgemeine Informationen
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist ein Pflichtbestandteil des Bachelorstudiums im Lehramt. Es wird in der Regel im 4. oder 5. Semester absolviert und muss vor der Umschreibung in den Master abgeschlossen sein. In den Lehramtsstudiengängen BK, G, GyGe und HRSGe absolvieren die Studierenden das BFP in einem der beiden bzw. drei gewählten Fächer / Lernbereiche. Die Studierenden können selbst wählen, in welchem ihrer Fächer bzw. in welchem ihrer Lernbereiche sie das Praktikum ableisten. Im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung erfolgt das Berufsfeldpraktikum in dem gewählten zweiten Sonderpädagogischen Förderpunkt und wird durch die Fakultät Rehabilitationswissenschaften betreut.
Das Modul Berufsfeldpraktikum umfasst insgesamt fünf Leistungspunkte und setzt sich zusammen aus einem fachdidaktischen Vorbereitungsseminar, einer vierwöchigen Praxisphase sowie einer Theorie-Praxis-Reflexion. Weitere Informationen über das Berufsfeldpraktikum im Allgemeinen sind auf den Seiten des DoKoLL (Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung) unter folgendem Link: Berufsfeldpraktikum zu finden.
Das Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch
Das Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch soll berufliche Perspektiven in den Bereichen Sprache, Literatur, Kultur sowie deren Vermittlung aufzeigen und ermöglichen, dass die im Studium erworbenen Kompetenzen erstmals in beruflichen Zusammenhängen ausprobiert und angewandt werden können.
Das Berufsfeldpraktikum kann im schulischen oder im außerschulischen Bereich absolviert werden. Die Studierenden suchen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig und entscheiden über den Fokus ihres Praktikums.
Der zeitliche Umfang des Berufsfeldpraktikums umfasst mindestens 4 Wochen und eine Dauer von mindestens 60 Zeitstunden. Ein längerer Zeitraum ist möglich, jedoch sollte die Tätigkeit eine Mindestdauer von 3 Stunden pro Tag nicht unterschreiten. Über die erfolgte Praxistätigkeit muss ein entsprechender Nachweis durch die Praxisinstitution vorlegt werden. Dazu sollten die folgenden Formulare verwendet werden:
Im Fach Deutsch muss das Berufsfeldpraktikum nicht in BOSS angemeldet werden. Die Studierenden melden das Praktikum vor Beginn der Tätigkeit persönlich oder per E-Mail bei der sie betreuenden Lehrperson an. Es ist wichtig, dass diese Anmeldung rechtzeitig erfolgt.
Betreuung
Es wird eine gleichmäßige Verteilung der Betreuungen in diesem Modul angestrebt. Die Zuordnung der betreuenden Lehrpersonen erfolgt nach einem alphabetischen System, welches sich an den Nachnamen der Studierenden orientiert. Es ist sehr wichtig, rechtzeitig Kontakt zu dem/der Betreuer/in aufzunehmen, um die Formalitäten zu klären. Es ist nicht möglich, erst die Theorie-Praxis-Reflexion zu verfassen und dann eine/n Betreuer/in zu kontaktieren.
Anerkennung von Praxisleistungen
Wenn bereits eine Tätigkeit ausgeübt wird oder wurde, die einen starken kommunikativen und/oder vermittlungsorientierten Bezug aufweist und bestimmte Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf die Anerkennung von Praxisleistungen für das Berufsfeldpraktikum zu stellen. Dazu ist neben dem Anerkennungsantrag ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers über die Tätigkeit vorzulegen. Es wird ausschließlich die Praxisleistung für das Berufsfeldpraktikum anerkannt, d.h. auch bei erfolgter Anerkennung muss eine Theorie-Praxis-Reflexion erfolgen.
Im Fach Deutsch können abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Freiwilligendienste und ggf. AuPair-Aufenthalte für das Berufsfeldpraktikum anerkannt werden.
Im Fach Deutsch können kommunikationsintensive und/oder vermittlungsorientierte Nebentätigkeiten (z. B. Nachhilfetätigkeiten, OGS-Betreuung, Übungsleitung im Sportverein, Begleitung von Ferienzeiten o.ä.) für das Berufsfeldpraktikum anerkannt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung für die Anerkennung einer Nebentätigkeit ist, dass die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens 60 Zeitstunden und über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen regelmäßig (wöchentlich oder mehrmals im Monat) ausgeübt wurde. Zudem muss der Arbeitergeber bereit sein, die Tätigkeit entsprechend zu bescheinigen. Außerdem sollte die Tätigkeit i.d.R. nicht länger als zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Anerkennung zurückliegen.
Die Unterlagen für die Anerkennung von bereits erbrachten Praxisleistungen werden bei dem Prüfer bzw. der Prüferin eingereicht.
Fachdidaktisches Vorbereitungsseminar/Kolloquium
Das fachdidaktische Vorbereitungsseminar/Kolloquium ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Moduls Berufsfeldpraktikum. Im Fach Deutsch werden die begleitenden Gespräche mit der betreuenden Lehrperson als Kolloquium angerechnet. Zusätzlich wird in der Vorlesungszeit 4x pro Semester eine Informationsveranstaltung zum Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch angeboten. Die Termine zum „BfP-Kolloquium im Fach Deutsch“ finden Sie im LSF unter der Veranstaltungsnummer 155198. Die Einzelveranstaltung dauert ca. 45 Minuten und bietet allgemeine Informationen rund um das Berufsfeldpraktikum, die Möglichkeiten der Anerkennung von bereits erbrachten Praxisleistungen sowie den formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Theorie-Praxis- Reflexion. Außerhalb der Infoveranstaltung haben die Prüfenden und die Koordination nur begrenzte Kapazitäten, um auf derartige Fragen zu antworten.
Ergänzend sollten auch die Vorträge der von der Fakultät 15 angebotenen Ringveranstaltung Berufsfeld Sprach- und Kulturwissenschaften, mittwochs 16–18 Uhr, besucht werden. Im Rahmen der Ringveranstaltung wird ein Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten im Berufsfeld geboten. Die Teilnahme ist freiwillig.
Theorie-Praxis-Reflexion
Das Modul des Berufsfeldpraktikums schließt mit einer Theorie-Praxis-Reflexion ab. Diese Modulabschlussprüfung wird im Fach Deutsch in der Regel als schriftliche Reflexion (ca. 8-10 Seiten) abgelegt. Wenn der/die Prüfende und der/die Studierende dies vereinbaren, kann im Ausnahmefall auch die Form einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Minuten) gewählt werden.
Im Rahmen der Theorie-Praxis-Reflexion werden die eigenen Erfahrungen im Praktikum wissenschaftlich reflektiert und ein Bezug zum eigenen Studium sowie zu dem angestrebten Berufsfeld „Schule“ hergestellt. Der Schwerpunkt des Berichts bzw. der mündlichen Prüfung liegt auf der Verknüpfung von theoretischen und praktischen Inhalten. Dabei sind konkrete Beispiele aus der Praxis ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen finden sich im Leitfaden.
Formal soll der Bericht den gängigen Anforderungen wissenschaftlicher Arbeiten entsprechen und alle wesentlichen Bestandteile einer wissenschaftlichen Ausarbeitung aufweisen. Der Modulabschluss ist nicht benotet, muss jedoch positiv bewertet werden.
Im Fach Deutsch muss die Modulabschlussprüfung nicht in BOSS angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt persönlich oder per E-Mail bei der betreuenden Lehrperson. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung wird von dem/der Betreuer/in auf dem Studien- und Leistungsnachweis eingetragen, welcher nach Bestehen aller Leistungen bei der Prüfungsverwaltung Lehramt (Team 5, Emil-Figge-Straße 61) eingereicht wird. Die Prüfungsverwaltung verbucht die Leistung dann in BOSS.
Für die Theorie-Praxis-Reflexionen gelten die gängigen Fristen für Modulprüfungen (31.3. im Sommersemester, 30.9. im Wintersemester).
Aktuelles zum Berufsfeldpraktikum
DLL Summer School + Goethe Feriencamp
Das Goethe-Institut China bietet Masterstudierenden im 3./4. Fachsemester eine DLL Summer School + Goethe Feriencamp an.
Veranstaltungsreihe zum BfP-Kolloquium im Fach Deutsch
Im Sommersemester 2024 wird das Kolloquium zum Berufsfeldpraktikum erneut online an einzelnen Terminen angeboten.
Veranstaltungsreihe zum BfP-Kolloquium im Fach Deutsch
Im Wintersemester 2023/24 wird das Kolloquium zum Berufsfeldpraktikum erneut online an einzelnen Terminen angeboten.
Veranstaltungsreihe zum BfP-Kolloquium im Fach Deutsch
Im Sommersemester 2023 wird das Kolloquium zum Berufsfeldpraktikum erneut online an einzelnen Terminen angeboten.
Dokumente
- Checkliste für Studierende
- Zuordnung von Lehrenden zu Studierenden (alphabetisch nach Nachname)
- Anwesenheitsbescheinigung für das BfP
- Studien- und Leistungsnachweis
- Anerkennung von bereits erbrachten Praxisleistungen
- Leitfaden zum Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch
- Praktikumsordnung Bachelor LABG 2009
- Angebot eines möglichen Praktikumsplatzes
Kontakt
Für alle Fragen bezüglich des Berufsfeldpraktikums im Fach Deutsch wenden Sie sich bitte an: berufsfeldpraktikum.germanistik@tu-dortmund.de
Betreuungsübersicht
Die für Ihre Betreuung zuständige Lehrperson wird alphabetisch durch den Nachnamen bestimmt.
Aktualisiert am 21.02.2023
Name der/des Lehrenden | Alphabetische Zuordnung |
---|---|
Beckmann, Susanne | A - Bc |
Fienemann, Jutta | Bd-C |
Freywald, Ulrike | Da-Di |
Jaekel, Charlotte (Zur Zeit vertreten durch Özdil, Erkan) | Dj-Dz |
Keskin, Hilal | Ea-Ep |
Lachmann, Tobias | Eq-Fk |
Leingang, Oxane | Fl-G |
Özdil, Erkan | H |
Preuß, Monika | I-J |
Reher, Caroline | Ka |
Risholm, Ellen | Kb-Kr |
Rossi, Christina | Ks-La |
Schenk, Klaus | Lb-Lz |
Zimmer, Christian | Ma-Mh |
Stingelin, Martin | Mi-Mu |
Thiele, Matthias | Mv - N |
Thimm, Benjamin | O |
Delucchi Danhier, Renate Leimbrink, Kerstin | P-Sche |
Leskau, Linda Marci-Boehncke, Gudrun Mertins, Barbara | Schf-Sz |
Nieberle, Sigrid Tkotzyk, Raphaela | T-Z |