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Fakultät Kulturwissenschaften

Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium

Allgemeine Informationen

Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist ein Pflichtbestandteil des Bachelorstudiums im Lehramt. Es wird in der Regel im 4. oder 5. Semester absolviert und muss vor der Umschreibung in den Master abgeschlossen sein. In den Lehramtsstudiengängen BK, G, GyGe und HRSGe absolvieren die Studierenden das BFP in einem der beiden bzw. drei gewählten Fächer / Lernbereiche. Die Studierenden können selbst wählen, in welchem ihrer Fächer bzw. in welchem ihrer Lernbereiche sie das Praktikum ableisten. Im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung erfolgt das Berufsfeldpraktikum in dem gewählten zweiten Sonderpädagogischen Förderpunkt und wird durch die Fakultät Rehabilitationswissenschaften betreut.

Das Modul Berufsfeldpraktikum umfasst insgesamt fünf Leistungspunkte und setzt sich zusammen aus einem fachdidaktischen Vorbereitungsseminar, einer vierwöchigen Praxisphase sowie einer Theorie-Praxis-Reflexion. Weitere Informationen über das Berufsfeldpraktikum im Allgemeinen sind auf den Seiten des DoKoLL (Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung) unter folgendem Link: Berufsfeldpraktikum zu finden. 

Das Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch

Das Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch soll berufliche Perspektiven in den Bereichen Sprache, Literatur, Kultur sowie deren Vermittlung aufzeigen und ermöglichen, dass die im Studium erworbenen Kompetenzen erstmals in beruflichen Zusammenhängen ausprobiert und angewandt werden können.

Das Berufsfeldpraktikum kann im schulischen oder im außerschulischen Bereich absolviert werden. Die Studierenden suchen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig und entscheiden über den Fokus ihres Praktikums.

Der zeitliche Umfang des Berufsfeldpraktikums umfasst mindestens 4 Wochen und eine Dauer von mindestens 60 Zeitstunden. Ein längerer Zeitraum ist möglich, jedoch sollte die Tätigkeit eine Mindestdauer von 3 Stunden pro Tag nicht unterschreiten. Über die erfolgte Praxistätigkeit muss ein entsprechender Nachweis durch die Praxisinstitution vorlegt werden. Dazu sollten die folgenden Formulare verwendet werden:

Im Fach Deutsch muss das Berufsfeldpraktikum nicht in BOSS angemeldet werden. Die Studierenden melden das Praktikum vor Beginn der Tätigkeit persönlich oder per E-Mail bei der sie betreuenden Lehrperson an. Es ist wichtig, dass diese Anmeldung rechtzeitig erfolgt.

Betreuung

Es wird eine gleichmäßige Verteilung der Betreuungen in diesem Modul angestrebt. Die Zuordnung der betreuenden Lehrpersonen erfolgt nach einem alphabetischen System, welches sich an den Nachnamen der Studierenden orientiert. Es ist sehr wichtig, rechtzeitig Kontakt zu dem/der Betreuer/in aufzunehmen, um die Formalitäten zu klären. Es ist nicht möglich, erst die Theorie-Praxis-Reflexion zu verfassen und dann eine/n Betreuer/in zu kontaktieren.

Anerkennung von Praxisleistungen

Wenn bereits eine Tätigkeit ausgeübt wird oder wurde, die einen starken kommunikativen und/oder vermittlungsorientierten Bezug aufweist und bestimmte Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf die Anerkennung von Praxisleistungen für das Berufsfeldpraktikum zu stellen. Dazu ist neben dem Anerkennungsantrag ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers über die Tätigkeit vorzulegen. Es wird ausschließlich die Praxisleistung für das Berufsfeldpraktikum anerkannt, d.h. auch bei erfolgter Anerkennung muss eine Theorie-Praxis-Reflexion erfolgen.

Im Fach Deutsch kön­nen abgeschlossene Berufsausbildungen sowie Freiwilligendienste und ggf. AuPair-Auf­ent­hal­te für das Berufsfeldpraktikum anerkannt wer­den.

Im Fach Deutsch kön­nen kommunikationsintensive und/oder vermittlungsorientierte Nebentätigkeiten (z. B. Nachhilfetätigkeiten, OGS-Be­treu­ung, Übungsleitung im Sportverein, Begleitung von Ferienzeiten o.ä.) für das Berufsfeldpraktikum anerkannt wer­den, sofern bestimmte Voraus­set­zun­gen erfüllt sind. Voraussetzung für die An­er­ken­nung einer Nebentätigkeit ist, dass die Tätigkeit zum Zeitpunkt der An­er­ken­nung min­des­tens 60 Zeitstunden und über einen Zeitraum von min­des­tens 4 Wochen regelmäßig (wö­chent­lich oder mehrmals im Monat) ausgeübt wurde. Zu­dem muss der Arbeitergeber bereit sein, die Tätigkeit entsprechend zu bescheinigen. Außerdem sollte die Tätigkeit i.d.R. nicht länger als zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der An­er­ken­nung zurückliegen.

Die Unterlagen für die An­er­ken­nung von bereits erbrachten Praxisleistungen wer­den bei dem Prüfer bzw. der Prüferin eingereicht.

Fachdidaktisches Vorbereitungsseminar/Kolloquium

Das fachdidaktische Vorbereitungsseminar/Kolloquium ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Moduls Berufsfeldpraktikum. Im Fach Deutsch werden die begleitenden Gespräche mit der betreuenden Lehrperson als Kolloquium angerechnet. Zusätzlich wird in der Vorlesungszeit 4x pro Semester eine Informationsveranstaltung zum Berufsfeldpraktikum im Fach Deutsch angeboten. Die Termine zum „BfP-Kolloquium im Fach Deutsch“ finden Sie im LSF unter der Veranstaltungsnummer 155198. Die Einzelveranstaltung dauert ca. 45 Minuten und bietet allgemeine Informationen rund um das Berufsfeldpraktikum, die Möglichkeiten der Anerkennung von bereits erbrachten Praxisleistungen sowie den formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Theorie-Praxis- Reflexion. Außerhalb der Infoveranstaltung haben die Prüfenden und die Koordination nur begrenzte Kapazitäten, um auf derartige Fragen zu antworten.

Ergänzend sollten auch die Vorträge der von der Fakultät 15 angebotenen Ringveranstaltung Berufsfeld Sprach- und Kulturwissenschaften, mittwochs 16–18 Uhr, besucht werden. Im Rahmen der Ringveranstaltung wird ein Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten im Berufsfeld geboten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Theorie-Praxis-Reflexion

Das Modul des Berufsfeldpraktikums schließt mit einer Theorie-Praxis-Reflexion ab. Diese Modul­ab­schluss­prü­fung wird im Fach Deutsch in der Regel als schriftliche Reflexion (ca. 8-10 Seiten) abgelegt. Wenn der/die Prüfende und der/die Studierende dies vereinbaren, kann im Ausnahmefall auch die Form einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Minuten) gewählt werden.

Im Rah­men der The­o­rie-Praxis-Reflexion wer­den die eigenen Er­fah­run­gen im Praktikum wissenschaftlich reflektiert und ein Bezug zum eigenen Stu­di­um sowie zu dem angestrebten Berufsfeld „Schule“ hergestellt. Der Schwer­punkt des Berichts bzw. der münd­lichen Prüfung liegt auf der Verknüpfung von the­o­re­tisch­en und praktischen Inhalten. Dabei sind konkrete Beispiele aus der Praxis ausdrücklich erwünscht. Weitere In­for­ma­ti­onen finden sich im Leit­fa­den.

Formal soll der Bericht den gängigen An­for­de­run­gen wis­sen­schaft­licher Arbeiten entsprechen und alle wesentlichen Bestandteile einer wis­sen­schaft­lichen Aus­ar­bei­tung aufweisen. Der Modulabschluss ist nicht benotet, muss jedoch positiv be­wer­tet wer­den.

Im Fach Deutsch muss die Modul­ab­schluss­prü­fung nicht in BOSS an­ge­mel­det wer­den. Die An­mel­dung erfolgt persönlich oder per E-Mail bei der betreuenden Lehrperson. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung wird von dem/der Betreuer/in auf dem Studien- und Leistungsnachweis eingetragen, welcher nach Bestehen aller Leis­tun­gen bei der Prü­fungs­ver­wal­tung Lehramt (Team 5, Emil-Figge-Straße 61) eingereicht wird. Die Prü­fungs­ver­wal­tung verbucht die Leistung dann in BOSS.

Für die The­o­rie-Praxis-Reflexionen gelten die gängigen Fristen für Modulprüfungen (31.3. im Som­mer­se­mes­ter, 30.9. im Win­ter­se­mes­ter).

Aktuelles zum Berufsfeldpraktikum

Kontakt

Für alle Fragen bezüglich des Berufsfeldpraktikums im Fach Deutsch wenden Sie sich bitte an: berufsfeldpraktikum.germanistik@tu-dortmund.de 

Betreuungsübersicht

Die für Ihre Betreuung zuständige Lehrperson wird alphabetisch durch den Nachnamen bestimmt.