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Fakultät Kulturwissenschaften
Studium

Studienfachberatung im Fach Deutsch

Die interne Studienfachberatung ist ausschließlich zuständig für:

  1. Allgemeine Fragen zum Studienverlauf.
  2. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem internen Studiengangwechsel von Studierenden der TU Dortmund.
  3. Bescheide über Anpassungslehrgänge der Bezirksregierung Arnsberg.

Grundsätzlich sollten Sie zuerst die Modulhandbücher und Verlaufspläne Ihres Studienganges zur Klärung von etwaigen Fragen heranziehen.

Die Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt auf Basis von Kombischeinen und BOSS-Einträgen, die An­er­ken­nung auf Basis der Inhalte bereits erbrachter Module.

Bitte nut­zen Sie hierfür folgendes Formular.

Die Stu­dien­be­ra­tung kann Kombischeine in Vertretung für Lehrende unterschreiben, falls diese die TU Dort­mund verlassen haben. Als Nachweis kann hier z.B. eine E-Mail der*des Lehrenden vorgezeigt wer­den, aus welcher der Name der*des Stu­die­ren­den, der Titel der Ver­an­stal­tung und die Art der Leistung hervorgehen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens nur er­fol­gen kann, wenn Sie alle Unterlagen vollständig und gut leserlich ausgefüllt an uns senden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen. Die Bearbeitung von vollständigen Anträgen kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Anträge, die weniger als 4 Wochen vor Ende etwaiger Bewerbungs- bzw. Wechselfristen gestellt wer­den, wer­den na­tür­lich bearbeitet, aber eine rechtzeitige Entscheidung über den Antrag kann nicht ga­ran­tiert wer­den. Vermeiden Sie unvollständige Einreichungen sowie das mehrfache Anschreiben per Mail (außer in dringenden Fällen), da es hierdurch zu einer größeren Arbeitsbelastung und zu einer Verzögerung der Bearbeitungen kom­men kann.

Bitte sehen Sie davon ab, in An­ge­le­gen­hei­ten, die die Stu­dien­be­ra­tung betreffen, die individuellen E-Mailadressen der Studienberaterinnen zu beanspruchen. Wenden Sie sich stattdessen an: studienberatung-deutsch.fk15tu-dortmundde.

Auf Anfrage bieten wir zusätzliche Videoberatungen an.

Ansprechpersonen

Anerkennung von extern erbrachten Leistungen

Wenn Sie im Zuge eines Hochschulwechsels einzelne extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten oder die Äquivalenz eines Studienabschlusses feststellen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Team der Äquivalenzfeststellung:

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