Studienfachberatung im Fach Deutsch
Die interne Studienfachberatung ist ausschließlich zuständig für:
- Allgemeine Fragen zum Studienverlauf.
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem internen Studiengangwechsel von Studierenden der TU Dortmund.
- Bescheide über Anpassungslehrgänge der Bezirksregierung Arnsberg.
Grundsätzlich sollten Sie zuerst die Modulhandbücher und Verlaufspläne Ihres Studienganges zur Klärung von etwaigen Fragen heranziehen.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgt auf Basis von Kombischeinen und BOSS-Einträgen, die Anerkennung auf Basis der Inhalte bereits erbrachter Module.
Bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular.
Die Studienberatung kann Kombischeine in Vertretung für Lehrende unterschreiben, falls diese die TU Dortmund verlassen haben. Als Nachweis kann hier z.B. eine E-Mail der*des Lehrenden vorgezeigt werden, aus welcher der Name der*des Studierenden, der Titel der Veranstaltung und die Art der Leistung hervorgehen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens nur erfolgen kann, wenn Sie alle Unterlagen vollständig und gut leserlich ausgefüllt an uns senden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen. Die Bearbeitung von vollständigen Anträgen kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Anträge, die weniger als 4 Wochen vor Ende etwaiger Bewerbungs- bzw. Wechselfristen gestellt werden, werden natürlich bearbeitet, aber eine rechtzeitige Entscheidung über den Antrag kann nicht garantiert werden. Vermeiden Sie unvollständige Einreichungen sowie das mehrfache Anschreiben per Mail (außer in dringenden Fällen), da es hierdurch zu einer größeren Arbeitsbelastung und zu einer Verzögerung der Bearbeitungen kommen kann.
Bitte sehen Sie davon ab, in Angelegenheiten, die die Studienberatung betreffen, die individuellen E-Mailadressen der Studienberaterinnen zu beanspruchen. Wenden Sie sich stattdessen an: studienberatung-deutsch.fk15tu-dortmundde.
Auf Anfrage bieten wir zusätzliche Videoberatungen an.
Ansprechpersonen
Anerkennung von extern erbrachten Leistungen
Wenn Sie im Zuge eines Hochschulwechsels einzelne extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten oder die Äquivalenz eines Studienabschlusses feststellen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Team der Äquivalenzfeststellung: